Erklärung zur Barrierefreiheit
Die am Aufnahmeverfahren beteiligten Dresdner Gymnasien sind als öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen bemüht, dieses Anmeldeportal im Einklang mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549.
Diese Erklärung gilt für die unter schulanmeldung-dresden.de veröffentlichte Website einschließlich aller Bereiche, die erst nach einer Anmeldung erreichbar sind.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Umgesetzt sind unter anderem:
- durchgehende Bedienbarkeit mit der Tastatur und sichtbare Fokusrahmen
- ein Sprunglink zum Inhalt auf jeder Seite
- Fehlermeldungen als Text, nicht allein über Farbe
- Schriftgrößen in relativen Einheiten, die der Browsereinstellung folgen; die Anzeigedichte lässt sich umschalten, ohne die Schriftgröße zu verändern
- Rücksicht auf die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren"
- eine Farbpalette, die auf Kontrast hin gewählt wurde
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Punkte sind uns bekannt:
- Es hat noch keine Prüfung mit assistiven Technologien stattgefunden. Die Seiten wurden nicht mit einem Screenreader durchgegangen, und die Kontraste wurden nicht gemessen, sondern nach Gestaltungsregeln gewählt. Eine Prüfung mit tatsächlich betroffenen Nutzerinnen und Nutzern steht aus.
- Die Klassenbildung setzt Ziehen mit der Maus voraus — dafür gibt es allerdings auf jeder Karte eine gleichwertige Bedienung über ein Auswahlfeld. Dieser Bildschirm ist ausschließlich für Schulen, nicht für Familien.
- Erzeugte PDF-Dokumente sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Bescheide liegen zusätzlich als Text im Portal vor.
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen stehen rückwärts im Quelltext und werden erst vom Browser über CSS wieder umgedreht. Auf dem Bildschirm sind sie richtig zu lesen; ein Screenreader liest sie rückwärts vor. Der Grund ist der Schutz vor Adresssammlern, und wir nennen den Preis dafür hier, statt ihn zu verschweigen. Die Anschriften stehen daneben im Klartext, und über das Kontaktformular ist dieselbe Stelle ohne Umweg erreichbar.
- Die Anwendung ist ausschließlich auf Deutsch verfügbar. Für Familien mit Zuwanderungsgeschichte ist das eine Hürde, die wir benennen und nicht beschönigen wollen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Eine externe Prüfung hat nicht stattgefunden.
Barrieren melden
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Melden Sie sich gern über das Kontaktformular oder bei der verantwortlichen Schule. Wir antworten so schnell wie möglich.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Freistaates Sachsen wenden:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit
Behinderungen — Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Besuchsanschrift: Albertstraße 10, 01097 Dresden
Telefon: +49 (0) 351/564 31701
E-Mail: elletssgnuzteshcrud @ neshcas.ks.de
www.inklusion.sachsen.de
Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.